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IRC Reglement

Gültig ab: 01.01.2024

Letzte Änderung: 01.03.2024

Die iXS International Rookies Championships bestehen aus einer international ausgetragenen Einzelveranstaltung. Die Meisterschaft wird nach dieser Generalausschreibung und dem Reglement des ÖRV durchgeführt.

Das Ergebnis setzt sich einzig aus dem Rennlauf am Samstag zusammen. Das Rennen ist offen für Lizenz- und Hobbyfahrer (siehe Klasseneinteilung) und dient besonders der Nachwuchsförderung.

§ 1 Meldungen der Teilnehmer

Die Anmeldung erfolgt nur online über das Anmeldeformular auf www.ixsdownhillcup.com. Die Meldung muss in jedem Fall das Geburtsdatum enthalten.

Bei Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei der Startnummernausgabe vorliegen.

Die Übertragung/Weitergabe eines Startplatzes an Dritte, ist grundsätzlich ausgeschlossen!

§ 2 Meldeschluss

Anmeldeschluss und Einzahlungsschluss ist der Donnerstag 23:59 Uhr eine Woche vor dem Rennen. Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes! Bei zu vielen Meldungen behält sich der Veranstalter vor, die Anmeldung zu einem früheren Zeitpunkt zu schließen. Ein Anspruch auf Nachmeldung vor Ort besteht nicht.

Die Anmeldung wird erst mit dem Abschluss des Anmeldevorgangs und der darin integrierten PayPal Zahlung gültig. Bei erfolgreicher Anmeldung und Zahlung über die Onlineanmeldung auf www.ixsdownhillcup.com wird an die dort angegebene E-Mail Adresse eine Bestätigung geschickt.

§ 3 Startgebühren/Transportgeld

Bei Anmeldungen bis zum offiziellen Meldeschluss beträgt die Startgebühr inklusive der Transportpauschale 60 Euro.

Bei Nachmeldungen beträgt die Startgebühr inkl. der Transportpauschale 80 Euro.

Eine zusätzlich erhobene Bearbeitungsgebühr trägt der Teilnehmer.

§ 4 Startnummern

Die Startnummern müssen immer vorn am Lenker angebracht und gut lesbar sein. Sie dürfen nicht in Form und Größe verändert werden.

Es wird keine zusätzliche Werbung auf den Nummern geduldet.

§ 5 Startberechtigung

Die Rennen sind offen für lizenzierte und nichtlizenzierte Fahrer der Klassen Kids U11, Boys/Girls U13. Boys/Girls U15 und Boys/Girls U17. Die Teilnehmer aller Klassen fahren unabhängig der Kategorie (mit und ohne Lizenz) in ihren entsprechenden Klassen und werden dort auch gemeinsam gewertet.

§ 6 Startabstände

Die Startabstände betragen mindestens 30 Sekunden.

§ 7 Startreihenfolge

Die Startzeiten werden mindestens eine Stunde vor Rennbeginn vom ausrichtenden Veranstalter kommuniziert.

Die vor Ort ausgehängten Startzeiten sind verbindlich, bei Verschiebung oder einer Unterbrechung des Rennverlaufes wird die Startreihenfolge der Startliste eingehalten.

Im Finale wird nach den Ergebnissen des Seeding Runs gestartet. Es fährt immer der/die Schnellste zuletzt.

§ 8 DNF - Did Not Finish

Um am Finallauf teilzunehmen, muss der Fahrer beim Seeding Run starten und die Startlinie überqueren. Ein Überqueren der Ziellinie ist nicht notwendig (DNF). Fahrer, die als DNF geführt werden, starten in ihrer Klasse am Anfang.

§ 9 Rote Flagge

Wird ein Zeitlauf eines Teilnehmers durch eine rote Flagge unterbrochen, so ist dies vom Teilnehmer dem Zielkommissär unverzüglich mitzuteilen.

Bei einer Wiederholung des Zeitlaufes hat sich der Teilnehmer unverzüglich ohne Veränderungen am Sportgerät zum Start zu begeben. Die neue Startzeit wird vom Startkommissär kommuniziert.

§ 10 Klasseneinteilung

Klasse Jahrgang Kategorie
Boys U11 2014 - 2015 (männlich) mit und ohne Lizenz
Girls U11 2014 - 2015 (weiblich) mit und ohne Lizenz
Boys U13 2012 - 2013 (männlich) mit und ohne Lizenz
Girls U13 2012 - 2013 (weiblich) mit und ohne Lizenz
Boys U15 2010 - 2011 (männlich) mit und ohne Lizenz
Girls U15 2010 - 2011 (weiblich) mit und ohne Lizenz
Boys U17 2008 - 2009 (männlich) mit und ohne Lizenz
Girls U17 2008 - 2009 (weiblich) mit und ohne Lizenz

§ 11 Zulassungsvoraussetzung

Alle Teilnehmer müssen als Zulassungsvoraussetzung zum Rennen den vorangegangenen Rookies Cup absolvieren. Während des Freien Trainings sowie beim Pflichttraining müssen alle Fahrer Lenkernummern und Schutzkleidung tragen. Regelverstöße führen zur Disqualifikation.

§ 12 Schutzbekleidung

Alle Teilnehmer müssen im Training und in den Rennläufen folgende Schutzkleidung tragen:

  • Ellbogenschützer
  • Knieschützer
  • Rücken- und Brustprotektor
  • Integralhelm
  • Handschuhe mit langen Fingern

Zusätzlich wird ein Neck Brace empfohlen.

Integralhelme (Full-Facehelme) müssen nach einer der folgenden Normen zertifiziert sein:

  • MTB Downhillhelm nach EN1078 und ASTM F1952
  • Motocrosshelm nach ECE 22-05 „P“, „NP“, „J“ oder SNELL M 2010 oder SNELL M 2015

Helme müssen immer durch den Kinngurt geschlossen sein.

Bei Nichteinhaltung erfolgt die sofortige Disqualifikation. Für die Einhaltung dieses Punktes sind die jeweiligen Rennveranstalter verantwortlich.

§ 13 Technischer Zustand der Sportgeräte, Ausrüstung und Bekleidung

Jeder Teilnehmer ist laut Sportordnung für den einwandfreien Zustand seines eingesetzten Materials am Fahrrad und auch seiner Schutzbekleidung selbst verantwortlich. Es darf nur Material verwendet werden, welches für diese Belastung ausgelegt ist. Der Zustand, die Qualität und die Konzeption bzw. Konstruktion darf keine Gefahr für den Teilnehmer oder Dritte darstellen. Die Schutzbekleidung muss ein Prüfsiegel einer international anerkannten Prüfstelle tragen.

Es wird besonders auf die Sicherheitsbestimmungen im Regelwerk der nationalen Verbände und der UCI hingewiesen.

Kopfhörer und Ohrstöpsel sind während der Trainings- und Zeitläufe nicht erlaubt.

§ 14 Siegerehrung

Die besten drei jeder Klasse werden ca. 30 Minuten nach Rennende geehrt. Eine nachträgliche Ausgabe von Pokalen und Preisen ist ausgeschlossen.

Bei der Siegerehrung müssen die Fahrer ihr Rennoutfit oder ein im Design gleiches tragen (Trikot und Hose).

§ 15 Tagespreise

Die besten drei Teilnehmer jeder Klasse erhalten Sachpreise. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet diese nachträglich auszuhändigen oder zu verschicken.

§ 16 Einsprachen

Einsprachen gegen das Ergebnis oder gegen Disqualifikationen sowie Anzeigen zu Regelverstößen sind an die offiziellen Kommissäre zu richten.

§ 17 Verantwortlichkeit

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von ihnen benutzten Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, einen Versicherungsschutz gegen mögliche Schäden, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung verursacht werden können, abzuschließen.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Rücksicht auf andere Personen und gegenüber der Umwelt zu nehmen.

Für alle rechtlichen Fragen gilt österreichisches Recht.

§ 18 Haftungsverzicht

Die Teilnehmer verzichten mit Abgabe der Meldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Behörden, Grundstücksbesitzer sowie irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.

Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Meldung gegenüber dem Veranstalter wirksam. Darüber hinaus entstehen keine Ansprüche, insbesondere nicht gegenüber der intercycle AG, der Sports Nut GmbH, der Trail Solutions GmbH und der Racement GmbH.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen.

Der Unterzeichner der Anmeldung erkennt die Bedingungen der Veranstaltungsausschreibung bezüglich der Durchführung des Wettbewerbs und sonstiger veranstaltungsspezifischen Festlegungen sowie die vorstehenden Festlegungen bezüglich der Verantwortlichkeit und des Haftungsverzichts an und verpflichtet sich, diese genauestens zu befolgen.

Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die auf dem Nennformular eingetragenen Angaben in vollem Umfang zutreffend sind.

§ 19 Zulassung

Die Rennleitung behält sich die Zulassung eines jeden einzelnen Starters zu den Rennen grundsätzlich vor.

Die Teilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des Veranstalters oder von ihm eingesetzten Personals Folge zu leisten.

Entscheidungsbefugt zu allen Reglements und deren Vollstreckung ist ausschließlich der Renndirektor des ausrichtenden Veranstalters oder die von ihm beauftragte Vertretung.

Der Rennarzt kann dem Veranstalter empfehlen, dass ein Fahrer aufgrund medizinischer Gründe vom Rennen ausgeschlossen wird. Sofern der Veranstalter dieser Empfehlung folgt, wird dem Fahrer die Startnummer abgenommen und er wird vom Rennen ausgeschlossen. Eine Rückerstattung des Startgeldes ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Sofern ein Veranstalter der Meinung ist, dass ein Fahrer nicht in der Lage ist, die Strecke ohne Gefahr für sich selbst, andere Teilnehmer und Zuschauer zu bewältigen, kann er den Fahrer vom Rennen ausschließen. Eine Rückerstattung des Startgeldes ist in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 20 Datenschutz

Die Teilnehmer erlauben mit ihrer Anmeldung zum Rennen der Cuporganisation und den Veranstaltern personenbezogene Daten für Aktionen zu verwenden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen stehen. Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt ein, dass ohne Vergütungsanspruch Bild- und Videomaterial aus dem Wettbewerb uneingeschränkt veröffentlicht und an Pressevertreter weitergereicht sowie für Marketingaktivitäten verwendet werden können, auch soweit er selbst abgebildet ist.