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EDC Reglement

Gültig ab: 01.01.2025

Letzte Änderung: 07.01.2025 §3, §6 - §8, §10 - §12, §15, §19

Die Rennserie besteht aus international ausgetragenen Einzelveranstaltungen. Die Veranstaltungen sind finanziell, juristisch und sportlich unabhängig. Alle Rennen werden nach der Generalausschreibung und dem Reglement der UCI durchgeführt.

§ 1 Meldungen der Teilnehmer

Die Anmeldung zu den jeweiligen Rennen erfolgt online über das Anmeldeformular auf www.ixsdownhillcup.com. Die Meldung muss in jedem Fall die UCI ID enthalten.

Die Übertragung/Weitergabe eines Startplatzes an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen!

§ 2 Meldeschluss

Anmeldeschluss und Einzahlungsschluss ist jeweils am Donnerstag 23:59 Uhr eine Woche vor dem jeweiligen Rennen. Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes! Bei zu vielen Meldungen behalten sich die Veranstalter vor, die Anmeldung zu einem früheren Zeitpunkt zu schließen. Ein Anspruch auf Nachmeldung vor Ort besteht nicht.

Die Anmeldung wird erst mit dem Abschluss des Anmeldevorgangs und der darin integrierten PayPal Zahlung gültig. Bei erfolgreicher Anmeldung und Zahlung über die Onlineanmeldung auf www.ixsdownhillcup.com wird an die dort angegebene E-Mail Adresse eine Bestätigung geschickt.

§ 3 Startgebühren/Transportgeld

Bei Anmeldungen bis zum offiziellen Meldeschluss, beträgt die Teilnehmergebühr inklusive Startgeld, Cupgebühr und Transportpauschale 85 Euro. Bei Rennen in Schottland 105 Euro.

Bei Nachmeldungen beträgt die Teilnehmergebühr inklusive Startgeld, Cupgebühr und Transportpauschale 105 Euro (125 Euro für Rennen in Schottland ), dies entspricht also einer Nachmeldegebühr von 20 Euro.

Eine zusätzlich erhobene Bearbeitungsgebühr trägt der Teilnehmer.

§ 4 Startnummern

Die Startnummern werden zu jedem Rennen neu vergeben. Die Startnummern müssen immer vorn am Lenker angebracht und gut lesbar sein. Die zusätzlichen Rückennummern müssen während des Seeding- und Rennlaufs am Rücken angebracht sein. Startnummern dürfen nicht in Form und Größe verändert werden.

Die Startnummern werden für die vorangemeldeten Fahrer reserviert und nach UCI-Ranking und iXS European Downhill Cup Wertung vergeben.

Es wird keine zusätzliche Werbung auf den Nummern geduldet.

§ 5 Startberechtigung

Die Rennen sind für alle UCI-Lizenzklassen offen.

§ 6 Startabstand

Im Seedinglauf und im Finale starten die Fahrer in einem Abstand von 30 Sekunden, außer die 10 letzten Fahrer der Elite Women und Elite Men starten in einem Abstand von 1 Minute.

§ 7 Startreihenfolge

Die Startzeiten werden mindestens eine Stunde vor Rennbeginn vom ausrichtenden Veranstalter kommuniziert.

Die vor Ort ausgehängten Startzeiten sind verbindlich, bei Verschiebungen oder Unterbrechungen des Rennverlaufes wird die Reihenfolge der Startliste eingehalten.

Die Startreihenfolge bei den Finalläufen richtet sich nach den umgekehrten Ergebnissen des Seedinglaufs. Die Reihenfolge im Seedinglauf richtet sich nach dem jeweils aktuellen UCI-Ranking und dem Gesamtstand der Serie.

§ 8 DNF - Did Not Finish

Um am Finallauf teilzunehmen, muss der Fahrer im Seedinglauf starten und die Startlinie überqueren. Ein Überqueren der Ziellinie ist nicht notwendig (DNF). Fahrer, die als DNF geführt werden, starten in ihrer Klasse am Anfang.

§ 9 Rote Flagge

Wird ein Zeitlauf eines Teilnehmers durch eine rote Flagge unterbrochen, so ist dies vom Teilnehmer dem Zielkommissär unverzüglich mitzuteilen.

Bei einer Wiederholung des Zeitlaufes hat sich der Teilnehmer unverzüglich ohne Veränderungen am Sportgerät zum Start zu begeben. Die neue Startzeit wird vom Startkommissär kommuniziert.

§ 10 Klasseneinteilung

Licence-Kategorien Jahrgang
Elite Men 2006 und älter
Elite Women 2006 und älter
Pro U19 male 2007 - 2008
Pro U19 female 2007 - 2008
Pro U17 male 2009 - 2010
Pro U17 female 2009 - 2010
Pro Masters (male) 1990 und älter

§ 11 Pflichttraining

Alle Teilnehmer müssen am Samstag zwei Pflichttrainingsläufe absolvieren, dabei werden Registrierungen am Start und am Ziel vorgenommen. Nur mit den Registrierungen werden die Fahrer zum Seedinglauf zugelassen. Der Pflichttrainingslauf muss am offiziellen Start beginnen und im Zielbereich enden.

§ 12 Top Training

Am Samstag wird ein Training für die 80 besten Männer, 10 besten Frauen, 10 besten Masters, 20 besten U19 male und 5 besten U19 female Fahrer der aktuellen UCI Rangliste bzw. der Europa Cup Gesamtwertung durchgeführt.

Am Sonntag starten beim Top Training die 80 besten Männer, 10 besten Frauen, 10 besten Masters, 20 besten U19 male und 5 besten U19 female Fahrer laut Ergebnisliste des Seedinglaufs, dabei die 3 besten Frauen, 3 besten Masters und 3 besten U19 male Fahrer aus der Top Training Liste vom Samstag als „protected rider“ gesetzt.

§ 13 Schutzbekleidung

Alle Teilnehmer müssen im Training und in den Rennläufen folgende Schutzkleidung tragen:

  • Ellbogenschützer
  • Knieschützer
  • Rücken- und Brustprotektor
  • Integralhelm
  • Handschuhe mit langen Fingern

Integralhelme (Full-Facehelme) müssen nach einer der folgenden Normen zertifiziert sein:

  • MTB Downhillhelm nach EN1078 und ASTM F1952
  • Motocrosshelm nach ECE 22-05 „P“, „NP“, „J“ oder SNELL M 2010 oder SNELL M 2015

Helme müssen immer durch den Kinngurt geschlossen sein.

Bei Nichteinhaltung erfolgt die sofortige Disqualifikation. Für die Einhaltung sind die jeweiligen Rennveranstalter verantwortlich.

§ 14 Technischer Zustand der Sportgeräte, Ausrüstung und Bekleidung

Jeder Teilnehmer ist laut Sportordnung für den einwandfreien Zustand seines eingesetzten Materials am Fahrrad und auch seiner Schutzbekleidung selbst verantwortlich. Es darf nur Material verwendet werden, welches für diese Belastung ausgelegt ist. Der Zustand, die Qualität und die Konzeption bzw. Konstruktion darf keine Gefahr für den Teilnehmer oder Dritte darstellen. Die Schutzbekleidung muss ein Prüfsiegel einer international anerkannten Prüfstelle tragen.

Es wird besonders auf die Sicherheitsbestimmungen im Regelwerk der nationalen Verbände und der UCI hingewiesen.

Kopfhörer und Ohrstöpsel sind während der Trainings- und Zeitläufe nicht erlaubt.

§ 15 Siegerehrung

Die besten drei jeder Klasse werden ca. 30 Minuten nach Rennende am Sonntag geehrt. Eine nachträgliche Ausgabe von Pokalen und Sachpreisen ist ausgeschlossen.

Bei der Siegerehrung müssen die Fahrer ihr Rennoutfit oder ein im Design gleiches tragen (Trikot und Hose).

§ 16 Tagespreisgeld

Preisgelder werden direkt im Anschluss an die Siegerehrung in den Organisationsbüros ausgezahlt und müssen dort persönlich unter Vorlage der Lizenz abgeholt werden. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet diese nachträglich auszuzahlen oder zu überweisen.

Das Preisgeld wird in den Klassen Elite Men und Elite Women nach den Bestimmungen der UCI ausgezahlt.

§ 17 Siegerehrung Gesamtwertung

Die Siegerehrung der Gesamtwertung wird beim letzten Rennen durchgeführt.

§ 18 Gesamtpreisgelder der Serie

Platz Elite Men Elite Women Pro U19 male Pro U19 female Pro U17 male Pro U17 female Pro Masters
1 1.000 € 1.000 € 100 €  100 € 100 € 100 € 200 €
2 800 €  800 €  75 € 75 €  75 € 75 € 150 €
3 550 €  550 €  50 € 50 €  50 € 50 € 100 €
4 400 € 400 €
5 250 €  250 €
Summe 3.000 € 3.000 € 225 € 225 € 225 € 225 € 450 €

Das Gesamtpreisgeld wird direkt im Anschluss an die Siegerehrung ausgezahlt und muss persönlich unter Vorlage der Lizenz abgeholt werden. Eine nachträgliche Auszahlung ist ausgeschlossen. Die oben aufgeführten Preisgelder sind Bruttobeträge. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist die Serienorganisation verpflichtet, die Steuerbeträge abzuführen, somit werden nur Nettobeträge ausgezahlt.

Bei Punktgleichstand wird das Ergebnis des zuletzt gewerteten Rennens herangezogen.

§ 19 Punktevergabe für die Gesamtwertung

Es werden alle Seeding Runs und Rennläufe gewertet.

Punktevergabe im Finale: Elite Men bis zum 50. Platz:

Platz Punkte Platz Punkte Platz Punkte Platz Punkte Platz Punkte
1 160 11 50 21 30 31 20 41 10
2 130 12 48 22 29 32 19 42 9
3 110 13 46 23 28 33 18 43 8
4 95 14 44 24 27 34 17 44 7
5 85 15 42 25 26 35 16 45 6
6 75 16 40 26 25 36 15 46 5
7 70 17 38 27 24 37 14 47 4
8 65 18 36 28 23 38 13 48 3
9 60 19 34 29 22 39 12 49 2
10 55 20 32 30 21 40 11 50 1

Punktevergabe im Finale: Elite Women, U19, U17 und Masters bis zum 20. Platz

Platz Punkte Platz Punkte Platz Punkte Platz Punkte Platz Punkte
1 150 5 68 9 40 13 22 17 8
2 120 6 58 10 34 14 18 18 6
3 96 7 52 11 30 15 14 19 4
4 80 8 46 12 26 16 10 20 2

Punktevergabe im Seeding Run: Elite Men bis zum 40. Platz

Platz Punkte Platz Punkte Platz Punkte Platz Punkte Platz Punkte
1 90 9 41 17 25 25 16 33 8
2 75 10 37 18 24 26 15 34 7
3 65 11 35 19 23 27 14 35 6
4 57 12 33 20 22 28 13 36 5
5 53 13 31 21 21 29 12 37 4
6 50 14 29 22 20 30 11 38 3
7 47 15 27 23 18 31 10 39 2
8 44 16 26 24 17 32 9 40 1

Punktevergabe im Seeding Run: Elite Women, U19, U17 und Masters bis zum 10. Platz

Platz Punkte Platz Punkte Platz Punkte Platz Punkte Platz Punkte
1 60 3 40 5 24 7 12 9 4
2 50 4 30 6 18 8 8 10 2

Das Gesamtergebnis wird auf ixsdownhillcup.com veröffentlicht.

§ 20 UCI-Punkte (nur im Finale)

Die Ergebnisse werden zur Punktvergabe von den eingesetzten Kommissären der UCI eingereicht.

§ 21 Einsprachen

Einsprachen gegen das Ergebnis oder gegen Disqualifikationen sowie Anzeigen zu Regelverstößen sind laut den nationalen Sportordnungen an die Kommissäre zu richten.

§ 22 Verantwortlichkeit

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, einen Versicherungsschutz gegen mögliche Schäden, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung verursacht werden können, abzuschließen.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Rücksicht auf andere Personen und gegenüber der Umwelt zu nehmen.

§ 23 Haftungsverzicht

Die Teilnehmer verzichten mit Abgabe der Meldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen: den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Behörden, Grundstücksbesitzer sowie irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.

Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Meldung gegenüber dem Veranstalter wirksam. Darüber hinaus entstehen keine Ansprüche, insbesondere nicht gegenüber der intercycle AG, der Sports Nut GmbH und der Racement GmbH. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen.

Der Unterzeichner der Anmeldung erkennt die Bedingungen der Veranstaltungsausschreibung bezüglich der Durchführung des Wettbewerbs und sonstiger veranstaltungsspezifischen Festlegungen sowie die vorstehenden Festlegungen bezüglich der Verantwortlichkeit und des Haftungsverzichts an und verpflichtet sich, diese genauestens zu befolgen.

Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die auf dem Nennformular eingetragenen Angaben in vollem Umfang zutreffend sind.

§ 24 Zulassung

Die Rennleitung bzw. die offiziellen Kommissäre behalten sich die Zulassung eines jeden einzelnen Starters zu den Rennen grundsätzlich vor.

Die Teilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des Veranstalters oder von ihm eingesetzten Personals Folge zu leisten.

Entscheidungsbefugt zu allen Reglements und deren Vollstreckung ist ausschließlich der Renndirektor des ausrichtenden Veranstalters oder die von ihm beauftragte Vertretung.

Der Rennarzt kann dem Veranstalter empfehlen, dass ein Fahrer aufgrund medizinischer Gründe vom Rennen ausgeschlossen wird. Sofern der Veranstalter dieser Empfehlung folgt, wird dem Fahrer die Startnummer abgenommen und er wird vom Rennen ausgeschlossen. Eine Rückerstattung des Startgeldes ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Sofern ein Veranstalter der Meinung ist, dass ein Fahrer nicht in der Lage ist, die Strecke ohne Gefahr für sich selbst, andere Teilnehmer und Zuschauer zu bewältigen, kann er den Fahrer vom Rennen ausschließen. Eine Rückerstattung des Startgeldes ist in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 25 Datenschutz

Die Teilnehmer erlauben mit ihrer Anmeldung zum Rennen der Cuporganisation und den Veranstaltern personenbezogene Daten für Aktionen zu verwenden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen stehen. Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt ein, dass ohne Vergütungsanspruch Bild- und Videomaterial aus dem Wettbewerb uneingeschränkt veröffentlicht und an Pressevertreter weitergereicht sowie für Marketingaktivitäten verwendet werden können, auch soweit er selbst abgebildet ist.