Gültig ab: 01.01.2024
Letzte Änderung: 03.06.2024 §13, §18
Die Rennserie besteht aus international ausgetragenen Einzelveranstaltungen. Die Veranstaltungen sind finanziell, juristisch und sportlich unabhängig. Alle Rennen werden nach der Generalausschreibung und dem Reglement der UCI durchgeführt.
§ 1 Meldungen der Teilnehmer
Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular auf www.ixsdownhillcup.com. Die Meldung muss bei Lizenzfahrern die UCI ID enthalten.
Bei nichtlizenzierten Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei der Anmeldung vorliegen und bei der Startnummernausgabe abgegeben werden.
Die Übertragung/Weitergabe eines Startplatzes an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen!
§ 2 Meldeschluss
Anmeldeschluss und Einzahlungsschluss ist jeweils am Donnerstag 23:59 Uhr eine Woche vor dem jeweiligen Rennen. Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes! Bei zu vielen Meldungen behalten sich die Veranstalter vor, die Anmeldung zu einem früheren Zeitpunkt zu schließen. Ein Anspruch auf Nachmeldung vor Ort besteht nicht.
Die Anmeldung wird erst mit dem Abschluss des Anmeldevorgangs und der darin integrierten PayPal Zahlung gültig. Bei erfolgreicher Anmeldung und Zahlung über die Onlineanmeldung auf www.ixsdownhillcup.com wird an die dort angegebene E-Mail Adresse eine Bestätigung geschickt.
§ 3 Startgebühren/Transportgeld
Bei Anmeldungen bis zum offiziellen Meldeschluss, beträgt die Teilnehmergebühr inklusive Startgeld, Cupgebühr und Transportpauschale 85 Euro. Bei Rennen in der Schweiz 105 Euro.
Bei Nachmeldungen beträgt die Teilnehmergebühr inklusive Startgeld, Cupgebühr und Transportpauschale 105 Euro (125 Euro für Rennen in der Schweiz), dies entspricht also einer Nachmeldegebühr von 20 Euro.
Eine zusätzlich erhobene Bearbeitungsgebühr trägt der Teilnehmer.
§ 4 Startnummern
Die Startnummern werden zu jedem Rennen neu vergeben. Die Startnummern müssen immer vorn am Lenker angebracht und gut lesbar sein. Startnummern dürfen nicht in Form und Größe verändert werden.
Die Startnummern werden für die vorangemeldeten Fahrer reserviert und nach UCI-Ranking und iXS Downhill Cup Wertung vergeben.
Es wird keine zusätzliche Werbung auf den Nummern geduldet.
§ 5 Startberechtigung
Die Rennen sind für Lizenz- und Hobbyklassen offen.
§ 6 Startabstände
Die Startabstände betragen 30 Sekunden, außer im Rennlauf bei den besten zehn der Elite Men, dort beträgt der Startintervall eine Minute.
§ 7 Startreihenfolge
Die Startzeiten werden mindestens eine Stunde vor Rennbeginn vom ausrichtenden Veranstalter kommuniziert.
Die vor Ort ausgehängten Startzeiten sind verbindlich, bei Verschiebungen oder Unterbrechungen des Rennverlaufes wird die Reihenfolge der Startliste eingehalten.
Die Startreihenfolge bei den Finalläufen richtet sich nach den Ergebnissen des Seeding Runs. Die Reihenfolge im Seeding Run richtet sich nach dem jeweils momentanen UCI-Ranking und dem Gesamtstand der Serie.
§ 8 DNF - Did Not Finish
Um am Finallauf teilzunehmen, muss der Fahrer beim Seeding Run starten und die Startlinie überqueren. Ein Überqueren der Ziellinie ist nicht notwendig (DNF). Fahrer, die als DNF geführt werden, starten in ihrer Klasse am Anfang.
§ 9 Rote Flagge
Wird ein Zeitlauf eines Teilnehmers durch eine rote Flagge unterbrochen, so ist dies vom Teilnehmer dem Zielkommissär unverzüglich mitzuteilen.
Bei einer Wiederholung des Zeitlaufes hat sich der Teilnehmer unverzüglich ohne Veränderungen am Sportgerät zum Start zu begeben. Die neue Startzeit wird vom Startkommissär kommuniziert.